Baugenehmigung für Leichtbauhallen und Lagerzelte: Notwendig oder nicht nötig?
Ein neues Lagerzelt, ein Verkaufsraum oder eine erweiterte Produktionshalle: Unternehmen müssen oft sehr rasch auf plötzlichen Raumbedarf reagieren. Bautechnisch gibt es mit Leichtbauhallen dafür die perfekte Lösung. Die Kombination aus einem flexiblen Baukastensystem, kurzer Lieferzeit und rascher Montage macht Leichtbauhallen so schnell einsatzbereit wie keine andere Raumlösung. Und: Leichtbauhallen sind in einigen Fällen genehmigungsfreie Hallen – eine Baugenehmigung entfällt. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Leichtbauhalle ohne Baugenehmigung errichten können.
Übersicht: Brauchen Leichtbauhallen eine Baugenehmigung?
Leichtbauhallen benötigen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung. Es ist somit durchaus möglich, eine Halle ohne Baugenehmigung zu errichten. Je nach Nutzungsdauer und Größe ist Ihre neue Leichtbauhalle nicht nur schnell einsatzbereit, sondern auch eine genehmigungsfreie Halle.
- Nach DIN 13782 können unsere Leichtbauhallen als „fliegender Bau“ aufgestellt werden.
- Bei einer Standzeit von maximal drei Monaten und einer Grundfläche von maximal 75 m² können Sie eine Leichtbauhalle ohne Baugenehmigung errichten.
- Bei einem permanenten Einsatz von Leichtbauhallen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Unsere Leichtbauhallen verfügen über eine sehr lange Lebensdauer.
Genehmigungsfreie Hallen: Hallen ohne Baugenehmigung
Eine Halle ohne Baugenehmigung aufbauen und nutzen, geht das denn? In Deutschland ist nicht einheitlich geregelt, für welche Bauten eine Baugenehmigung erforderlich ist. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorschriften. Bei einem geplanten Bau ist es deshalb immer ratsam, das zuständige Bauamt zu kontaktieren.
Ein Hallenbau erfordert jedoch nicht automatisch eine Baugenehmigung. Ob ein Bauantrag gestellt werden muss, hängt beim Hallenbau im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- Bauweise: Leichtbau-, Stahlbau oder Massivbau
- Grundfläche
- Einsatzdauer
- Erforderlichkeit eines Fundaments
Genehmigungsfreie Hallen können Sie mit temporär genutzten Leichtbauhallen realisieren. Als maximale Grundfläche gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Eine genehmigungsfreie Zelthalle kann in einigen Bundesländern bis zu 100 m2 groß sein, andere Bundesländer maximieren die mögliche Grundfläche mit 75 m2.
Bei einem permanenten Einsatz oder einer Errichtung in Stahl- oder Massivbauweise ist immer eine Baugenehmigung notwendig. Wir informieren Sie im Detail über Leichtbauhallen ohne Genehmigung und feste Bauten mit Bauantrag.
Fliegende Bauten nach DIN EN 13782: Hallen mit Ausführungsgenehmigung
Als „Fliegender Bau“ werden temporäre Bauten wie Zelte oder eben auch Leichtbauhallen und Lagerzelte kategorisiert.
„Fliegende Bauten“ bedürfen keiner Baugenehmigung, sondern müssen beim Bauamt angemeldet werden, woraufhin meist durch einen Überwachungsverein wie dem TÜV eine Abnahme stattfindet und die Halle temporär genutzt werden darf. Maßgeblich für die fliegenden Bauten ist die Ausführungsgenehmigung. Dieses Dokument kann von HTS TENTIQ erstellt werden.
Der Vorteil einer Genehmigung als „Fliegender Bau“ besteht zum einen darin, dass kein Bauantrag geprüft werden muss. Leichtbauhallen ohne Baugenehmigung bringen dadurch eine große Zeitersparnis. Zum anderen können Fliegende Bauten je nach Bodenbeschaffenheit mit Erdnägeln verankert werden, so dass keine Fundamente für die Halle gegossen werden müssen. Fliegende Bauten fallen unter die Norm DIN EN 13782.
Aber wie lange darf ein “Fliegender Bau” am selben Ort stehen bleiben? Per Gesetz ist für Fliegende Bauten eine maximale Aufstelldauer von drei Monaten vorgeschrieben, in Ausnahmefällen können dies auch sechs Monate sein. Die Aufstelldauer kann jedoch durch das Bauamt verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Halle tatsächlich temporär steht, also irgendwann wieder abgebaut wird. Dies kann zum Beispiel durch einen Mietvertrag nachgewiesen werden. Das Bauamt verlangt dann zumeist, dass die Halle die ortsspezifischen Anforderungen an Schnee- und Windlast erfüllt. Unsere Standard-Leichtbauhallen decken daher 70 % der Fläche Deutschlands an Wind- und Schneelasten ab. Für besondere Schneelasten wie in den Alpen oder besondere Windlasten wie in Küstennähe können wir maßgeschneiderte Hallen konstruieren, die nach den örtlichen Gegebenheiten entsprechend konzipiert werden.
In unserem Konfigurator finden Sie für jeden Anspruch das passende Produkt. Konfigurieren Sie jetzt online Ihr Zeltsystem und erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.
Permanente Bauten nach DIN EN 1991: Hallen mit Baugenehmigung
Sollte eine Halle permanent aufgestellt werden, ist eine Baugenehmigung mit einer Statik nach DIN EN 1991 notwendig. Hierbei verhält es sich ganz wie beim Hausbau. Es muss eine ortsspezifische Statik erstellt werden, die vom Bauamt bzw. einem Prüfingenieur gegengeprüft wird. Hiernach kann der Bauantrag erteilt werden.
Für einen Bauantrag nach Baurecht ist es sinnvoll, einen Architekten zu beauftragen, der den Antrag formgerecht einreicht.
Auch temporäre Hallen, die das Bauamt nicht als „Fliegenden Bau“ genehmigen kann, müssen als permanenter Bau beantragt werden, obwohl sie eigentlich wieder abgebaut werden.
Hallenbau mit HTS: So unterstützen wir Sie im Baugenehmigungsverfahren
Keine Frage, eine Baugenehmigung einzuholen kann zeitintensiv und aufwändig sein: Fristen und Vorgaben müssen eingehalten, Baubeschreibung und Bauzeichnungen erstellt sowie notwendige Pläne organisiert werden. Diesen bürokratischen Aufwand müssen Sie nicht alleine bestreiten.
Als erfahrener Hersteller von Leichtbauhallen wissen wir bei HTS TENTIQ sehr gut über die rechtlichen Vorgaben im Hallenbau Bescheid. Dieses Wissen teilen wir mit unseren Kunden und begleiten sie beim gemeinsamen Bauprojekt: Von der Planung, über eine eventuelle Baugenehmigung bis hin zur Montage.
Die Pflicht, eine Baugenehmigung einzuholen, liegt rechtlich gesehen beim Bauherrn. Wir haben jedoch bereits viel Erfahrung im Umgang mit Bauämtern gesammelt und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten. Wir bereiten Ihr Projekt abgestimmt auf alle Formalitäten des Bauantrages ganz präzise vor. Für die Erstellung der Baubeschreibung und Bauzeichnungen ist der Architekt Ihres Vertrauens zuständig, wobei hier ein ortsansässiger Architekt zu empfehlen ist. Mit uns haben Sie erfahrene Experten für Leichtbauhallen an der Hand, die wissen, worauf es bei Hallen mit und ohne Baugenehmigungen ankommt.
Fazit: Leichtbauhallen ohne Baugenehmigung nutzen
Zugegeben, es ist nicht leicht, einen Durchblick bei den Regelungen zu Baugenehmigungen zu erhalten. Das liegt auch daran, dass in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, für welche Bauten eine Baugenehmigung erforderlich ist. Denn Baurecht ist Ländersache. Der einfachste und schnellste Weg führt zu einer Halle ohne Baugenehmigung. Die Möglichkeit, eine Halle genehmigungsfrei zu errichten, bieten Ihnen temporär genutzte Leichtbauhallen.
In diesem Fall können Sie eine genehmigungsfreie Halle errichten und direkt nach dem Aufbau nutzen. Das spart viel wertvolle Zeit. Zudem sind Leichtbauhallen rasch verfügbar, in kürzester Zeit montiert und auch wieder demontiert. Leichtbauhallen ohne Fundament sind damit auch die perfekten mobilen Hallen.
Auch bei einem Einsatz Ihrer Halle als „Fliegender Bau“ ist es empfehlenswert frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt in Kontakt zu treten. Dass die Halle temporär aufgebaut wird, kann nötigenfalls durch einen Mietvertrag nachgewiesen werden. Sollte das Bauamt mit einer Aufstellung als „Fliegender Bau“ nicht einverstanden sein, muss ein Bauantrag gestellt werden.
Für beide Varianten bringen unsere Leichtbauhallen die notwendigen Dokumente mit.