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Bauvorschriften für Leichtbauhallen

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Bauvorschriften für Leichtbauhallen
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Die häufigsten Fragen zu Leichtbauhallen drehen sich neben den Baugenehmigungen um den Bereich Bauvorschriften. Unternehmen, die auf der Suche nach einem temporären Gebäude sind, stellen sich meist die Fragen, welche Bauvorschriften einzuhalten sind und weshalb es so wichtig ist, das widerstandsfähigste Gebäude mit einer für den vorgesehenen Standort optimalen Statik zu bekommen. Wir bringen für Sie etwas Licht in das Thema der Bauvorschriften und klären Sie auf über bauliche Sicherheit, Statik für Hallenbau und Stabilität der Konstruktion sowie Schnee- und Windlastzonen in Deutschland.

Statik im Hallenbau: Statik von Aluminiumkonstruktionen

Um die Sicherheit und Tragfähigkeit eines geplanten Gebäudes vorab zu prüfen, ist die Statikberechnung essentiell. Dazu fließen viele verschiedene Faktoren ein: Wie hoch ist das Eigengewicht? Wird es als fliegender Bau nach EN 13782 oder als fester Bau nach EN 1991 errichtet? Wo wird das Gebäude errichtet? Welche Schnee- und Windlasten wirken auf das Gebäude ein?

Durch die Überprüfung der Statik von Aluminiumkonstruktionen wird sichergestellt, dass unter Einbeziehung verschiedener Lasten die Standfähigkeit des Gebäudes gegeben ist. Diese Aufgabe übernehmen öffentlich bestellte Prüfsachverständige. Der Bauherr erhält nach abgeschlossener Prüfung ein Statikgutachten als schriftlich dokumentierter Nachweis.

Im Zuge der Statikberechnungen stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob für die Errichtung der Halle eine Baugenehmigung notwendig ist. Sofern es sich um einen festen Bau nach DIN EN 1991 handelt, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Wird eine Leichtbauhalle permanent genutzt, so ist diese ebenfalls genehmigungspflichtig. Leichtbauhallen können jedoch auch als „fliegender Bau“ errichtet werden und sind dann in vielen Fällen genehmigungsfrei. Dazu darf die Halle die Standzeit von maximal drei, in manchen Bundesländern bis zu sechs Monaten nicht überschreiten. Ihre Grundfläche darf höchstens 75 m2 groß sein, wobei viele Bundesländer eine größere maximale Grundfläche von 100 m2 zulassen.

Wesentlich für die Statik im Hallenbau sind die am jeweiligen Aufbauort auf eine Halle einwirkenden Wind- und Schneelasten:

Windlasten: Leichtbauhallen windsicher bauen

Leichtbauhallen müssen horizontal einwirkenden Lasten wie Wind standhalten. Je nach Standort ist diese auf eine Halle einwirkende Windkraft sehr unterschiedlich. In Deutschland gibt es insgesamt vier verschiedene Windlastzonen. In der DIN EN 1991-1-4 wird die Ermittlung von Einwirkungen aus natürlichem Wind auf ein Gebäude geregelt. Entspricht eine Halle dieser Norm, so können Sie sichergehen, dass Ihre Halle auf die örtliche Windlastzone ausgerichtet ist.

Schneelasten: Leichtbauhallen gegen Schneedruck absichern

Schnee gilt als vertikale Last, die auf eine Halle einwirkt und deshalb bei der Statik von Aluminiumkonstruktionen je nach Standort eine ganz wesentliche Rolle spielt. Insbesondere die Dachform spielt bei Schneelasten eine große Rolle. Für die Berechnung von Hallen wird für die Bestimmung der Schneewerte die DIN EN 1991-1-3 herangezogen.

Wir bei HTS TENTIQ prüfen alle unsere Anfragen und berechnen bereits beim Angebot die erforderlichen Lasten für Wind und Schnee.

Brandschutz im Hallenbau: Gewerbehallen vor Feuer schützen

Bereits bei der Planung einer Halle zu berücksichtigen ist der notwendige Brandschutz. Die Regelungen finden sich im Baurecht der Bundesländer. Die Anforderungen an den Brandschutz können je nach Gewerbehalle sehr komplex sein. Je nach Verwendungszweck, Größe sowie Anzahl an Personen, die sich in der Halle aufhalten, wachsen auch die Brandschutzanforderungen. Eine von Fachpersonen durchgeführte präzise Planung des Brandschutzes sowie die Erstellung eines Brandschutzgutachtens sind für einen sicheren Brandschutz im Hallenbau unerlässlich.

Ein ausschlaggebendes Kriterium für effektiven Brandschutz im Hallenbau stellen die verwendeten Baustoffe dar. Im deutschsprachigen Raum wird die Feuerfestigkeit von Baustoffen und Bauprodukten durch die Brandschutznorm DIN 4102 geregelt. Diese Norm teilt alle Baustoffe und Bauprodukte in fünf verschiedene Bauklassen ein, von A1 (nicht brennbar) bis B3 (leicht entflammbar). Aluminium, welches für den Bau von Leichtbauhallen verwendet wird, gilt als nicht brennbar. Für unsere Planen verwenden wir PVC, welches nach DIN 4102 der Brandschutzklasse B1 zugeteilt wird. Diese Planen gelten damit als schwer entflammbar. Zusätzlich entsprechen die Planen von HTS TENTIQ internationalen Standards wie BS 5438 / 7837.

Mit der DIN 4102 werden zusätzlich auch die Bauteile in vier verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt: feuerhemmend (F30), hochfeuerhemmend (F60), feuerbeständig (F90) oder hochfeuerbeständig (F120/F180). Diese Feuerwiderstandsklassen geben an, wie viele Minuten ein Bauteil einem Brand standhält. Bauteile der Klasse feuerhemmend (F30) können einem Feuer somit 30 Minuten ausgesetzt sein, ohne seine Funktion zu verlieren. Leichtbauhallen von HTS TENTIQ werden standardmäßig nach der Feuerwiderstandsklasse feuerhemmend (F30) gefertigt, wobei andere Anforderungen bei der Materialauswahl individuell berücksichtigt werden können.

Schall- und Wärmeschutz: Wichtige Faktoren beim Bau von Hallen

Auch hinsichtlich einer Schall- und Wärmedämmung sehen die Bauordnungen bestimmte Regelungen vor. Diese werden jedoch immer wieder adaptiert, weshalb es immer von Vorteil ist, bei der Hallenplanung zuverlässige Experten im Hallenbau zur Seite zu haben. Bei HTS TENTIQ können Sie sichergehen, dass wir für die beste Qualität Ihrer Halle sorgen und dabei alle geltenden Bauvorschriften einhalten.

Entsprechen alle Leichtbauhallen diesen Vorschriften?

Seriöse Anbieter von Leichtbauhallen bieten ausschließlich Gebäude an, die den Bauvorschriften des Landes oder der Region entsprechen. Problematisch können jedoch Leichtbauhallen aus Mietbestand sein. Oftmals bestehen sie aus Komponenten und Befestigungselementen, die nicht zueinander passen, und besitzen alte Rahmen, die bereits seit Jahrzehnten in Benutzung sind und deren Statik ernsthaft in Frage gestellt werden muss.

Da es oftmals unmöglich ist, das Alter einer Halle aus einem Mietbestand zu bestimmen, gibt es schlagkräftige Argumente, diese ganz zu vermeiden und in jedem Fall auf ein neues Gebäude zurückzugreifen, um Bauvorschriften vollständig einzuhalten – unabhängig davon, ob Sie kaufen oder mieten wollen. Aus diesen Gründen fertigen wir ausschließlich auftragsbezogen: Jede Halle wird individuell neu hergestellt.

Auch ist beim ersten Blick auf das Gerüst die Qualität meist nur für Experten sofort erkennbar. Denn das Gerüst eines herkömmlichen Zelts sieht dem einer Leichtbauhalle sehr ähnlich. Dies täuscht jedoch. Die Stärke des Profils ist wesentlich geringer und leichter und eignet sich nicht für eine langfristige und sichere Nutzung. Sie entsprechen mit Sicherheit nicht annähernd den gesamten Vorschriften.

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Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Leichtbauhalle den Bauvorschriften entspricht

Am besten ist es, eine neue Halle direkt ab Werk zu kaufen und sie speziell für Ihren Standort und Ihre Anforderungen herstellen zu lassen.

HTS TENTIQ geht sogar noch einen Schritt weiter und konzipiert für Sie eine Leichtbauhalle, die nicht nur den allgemeinen Bauvorschriften entspricht, sondern darüber hinaus die statischen Berechnungen am jeweiligen Standort einhält. Dies gilt insbesondere für Standorte in Höhenlagen oder Küstenregionen, die zudem höheren Windlasten ausgesetzt sind. Auch eventuelle Photovoltaikanlagen werden als Zusatzlast in die Planung der Halle mit einbezogen. Bei der Errichtung einer Leichtbauhalle ohne Fundament erfolgt eine genaue Überprüfung des Untergrundes, um die bestmögliche und stabilste Variante für die Verankerung der Erdnägel bzw. Dübel zu wählen.

Bauvorschriften: Warum die Einhaltung wichtig ist

Die Einhaltung der Bauvorschriften sorgt für Sicherheit. Auch Qualität, Langlebigkeit und ein nachhaltiger Unternehmenserfolg werden damit erzielt. Zudem sichern Sie sich durch die vollständige Einhaltung aller Vorschriften die Genehmigung durch Ihre örtliche Baubehörde und ersparen sich eine mögliche Demontage und Entfernung des Gebäudes.

Trotz dieser vielen Vorteile der Einhaltung von Bauvorschriften zeigt sich, dass nach wie vor viele Unternehmen und Anbieter den einfachsten Weg gehen, um Kosten zu sparen. Die kurzfristigen Einsparungen durch den Kauf eines nicht zugelassenen und gewissermaßen anfälligen Gebäudes könnten Sie im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen: Unfälle, möglicherweise sogar mit Todesfolge, können das Ende eines Unternehmens bedeuten, das fahrlässig handelt. Darüber hinaus kann es unter anderem zu Beschädigungen am Bestand bis zu dessen vollständigem Verlust, zu verspäteten Lieferzeiten oder einem Vertrauensverlust bei Kunden führen.

Trotz allem nehmen einige Unternehmen diese Risiken noch immer in Kauf. Diese unkalkulierbaren Risiken gehen wir bei HTS TENTIQ nicht ein.

Einhaltung aller Bauvorschriften: Höchste Qualität und Sicherheit mit Leichtbauhallen von HTS TENTIQ

Unser Firmenethos setzt auf Qualität und Sicherheit und beginnt bei unseren Produkten: unseren Konstruktionen und der Verarbeitung. Zudem stimmen wir Ihre Halle auf Ihre Bedürfnisse ab und sorgen dafür, dass Ihre Leichtbauhalle allen Bauvorschriften entspricht. Wir gehen alle Schritte bis zur fertig errichteten Halle mit Ihnen und leisten Ihnen Unterstützung, wo auch immer Sie sie benötigen. Erfahrene Statiker stehen unserem gemeinsamen Projekt zur Seite.

Da wir als Hersteller gleichzeitig als Anbieter die Branche beliefern, schlagen sich unsere hochwertige Qualität und Sicherheit nicht in hohen Preisen nieder. Wir können die sichersten und widerstandsfähigsten Leichtbauhallen zu attraktiven Großhandelspreisen anbieten, die zudem nach standort- und projektspezifischen Merkmalen entworfen und entwickelt werden.

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