
Fliegende Bauten: Definition, Genehmigung und Beispiele
Fliegende Bauten schaffen genau dort, wo sie gebraucht werden, die nötige Infrastruktur, ohne dauerhafte Bauwerke errichten zu müssen. Das ist für zahlreiche Branchen und Anlässe unverzichtbar.
Ob für Produktpräsentationen, Konzerte, Messen oder Sportevents, ohne diese temporären baulichen Anlagen wären viele Veranstaltungen kaum durchführbar. Sie bieten eine sehr große Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, ohne in puncto Sicherheit und Robustheit Kompromisse eingehen zu müssen.
Was sind fliegende Bauten?
Fliegende Bauten sind Konstruktionen, die keine Ortsgebundenheit haben. Sie können immer wieder ab- und an einem anderen Ort aufgebaut werden. Welche Voraussetzungen ein fliegender Bau erfüllen muss, hängt von den jeweiligen regionalen Bestimmungen des zuständigen Bauamts ab. Generell kann man sagen, dass ein fliegender Bau erst ab einer Fläche von 75 m² angezeigt werden muss und ein Prüfbuch vorzulegen ist. Problemlos kann ein Zelt als fliegender Bau bis zu drei Monate stehen bleiben, längere Zeiträume sind unter Umständen ebenfalls möglich.
Beispiele für fliegende Bauten
Die flexiblen und temporären Konstruktionen sind die perfekte Lösung, wenn Mobilität und Anpassungsfähigkeit entscheidend sind. Aus diesem Grund sind fliegende Bauten ein unerlässlicher Bestandteil der Eventbranche. Ob als Veranstaltungszelte, Ausstellungszelte, Tribünen oder Bühnen – Fliegende Bauten erfüllen die vielen verschiedenen Anforderungen der Eventbranche mühelos und können daher für eine Reihe an Anwendungen genutzt werden:
- Party– und Festzelte: Oft verwendet bei Hochzeiten, Volksfesten, Zirkusaufführungen, Messen und Verkaufsveranstaltungen oder anderen Veranstaltungen.
- Mobile Bühnen: Genutzt für Konzerte, Firmenevents oder Theateraufführungen.
- Tribünen: Temporäre Sitzgelegenheiten bei Sportveranstaltungen, Paraden oder Shows.
- Temporäre Raumlösungen: Temporäre Klassenzimmer, Büros oder Lagerlösungen werden oft während Umbauten oder als Erweiterungen genutzt.
- Ausstellungs- oder Verkaufshallen: als Showroom, Pop-up-Store oder für Messen und Ausstellungen.
- Katastrophenschutz und militärische Zwecke: schnell aufbaubare Zelte zur schnellen und effektiven Hilfe bei humanitären und militärischen Einsätzen.
Unterschied zu temporären Bauten
Fliegende Bauten sind in der Regel Zeltkonstruktionen, die für den wiederholten Auf- und Abbau konzipiert sind und nur für kurze Zeit an einem Ort stehen. In der Regel einige Tage bis maximal drei Monate. Typische Beispiele sind Festzelte auf Jahrmärkten oder Festivals, mobile Bühnen oder ein Wanderzirkus.
Temporäre Bauten hingegen sind meist Leichtbauhallen, die über einen längeren Zeitraum an einem festen Standort verbleiben und nicht für den regelmäßigen Ortswechsel vorgesehen sind. Sie kommen häufig in der Industrie zum Einsatz, etwa zur kurzfristigen oder übergangsweisen Erweiterung von Produktions- oder Lagerflächen. Häufig werden diese Konstruktionen für einen längeren Zeitraum gemietet, werden dann aber trotzdem wie ein fliegender Bau behandelt, was die statischen Berechnungen angeht.
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Genehmigungsverfahren für fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind in Deutschland gesetzlich geregelt und unterliegen spezifischen Vorschriften. Die technischen Anforderungen und Sicherheitsstandards für fliegende Bauten sind in der DIN EN 13782 festgelegt.
Die Definition, Genehmigung und Überwachung von fliegenden Bauten ist in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Diese Regelungen sind regional sehr unterschiedlich, eine deutschlandweit einheitliche Regelung für fliegende Bauten gibt es somit nicht.
Für fliegende Bauten ist keine klassische Baugenehmigung erforderlich. Stattdessen erfolgt ein besonderes Zulassungsverfahren: Es wird ein Prüfbuch inklusive Ausführungsgenehmigung erstellt, das auf der geprüften Typenstatik der jeweiligen Konstruktion basiert. Zudem besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Baubehörde sowie die Pflicht zur Gebrauchsabnahme durch eine autorisierte Stelle, in der Regel den TÜV.
Was ist eine Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten?
Bevor ein fliegender Bau erstmals aufgestellt und genutzt werden kann, ist in den meisten Fällen eine Ausführungsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung basiert auf technischen Prüfungen durch Sachverständige, die Standsicherheit, Brandschutz und Sicherheitsmaßnahmen bewerten.
Der Prozess zur Erlangung einer Ausführungsgenehmigung umfasst in der Regel die Überprüfung der Konstruktionspläne, die Durchführung von Sicherheitsprüfungen und gegebenenfalls die Abnahme durch eine zuständige Behörde. In der Ausführungsgenehmigung wird auch festgelegt, welche Abnahmen für den jeweiligen fliegenden Bau vorgeschrieben sind.
Was passiert bei der Gebrauchsabnahme?
Die Gebrauchsabnahme ist ein weiterer Schritt im Genehmigungsverfahren für fliegende Bauten. Ob eine Gebrauchsabnahme stattfindet, entscheidet die zuständige Baubehörde. Zum Zeitpunkt der Gebrauchsabnahme muss der Aufbau abgeschlossen sein.
Überprüft wird, ob der fliegende Bau sicher und ordnungsgemäß aufgestellt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei der Gebrauchsabnahme sind Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung sowie Lageplan vorzuweisen.
Wann sind fliegende Bauten genehmigungsfrei?
Fliegende Bauten sind unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei. Die Voraussetzungen sind:
- Grundfläche: Die Konstruktion muss kleiner als 75 m².
- Höhe: Das Bauvorhaben darf maximal 5 Meter hoch sein.
- Aufstellungsdauer: Ein Fliegender Bau darf an einem Standort maximal 3 Monate durchgehend aufgestellt werden.
Wichtig: Diese Regelungen können je nach Bundesland variieren. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die spezifischen Anforderungen an fliegenden Bauten zu informieren.
Wie lange dürfen fliegende Bauten aufgestellt werden?
Die zulässige Aufstellungsdauer von fliegenden Bauten hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes sowie von der erteilten Genehmigung ab.
Generell gilt, dass fliegende Bauten nur für einen begrenzten Zeitraum genehmigt werden und nicht dauerhaft an einem Standort aufgestellt werden dürfen. Die maximale Aufstelldauer liegt in den meisten Fällen bei 3 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist muss in der Regel eine neue Genehmigung beantragt oder eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung eingeholt werden. Ob eine Verlängerungsmöglichkeit besteht, hängt von den regionalen Bauvorschriften ab.
Ihre eigene maßgeschneiderte Leichtbauhalle können Sie sogar online selbst gestalten. Das geht ganz einfach mit unserem kostenlosen 3D-Hallenkonfigurator.
Je nach Ihrem individuellen Raumbedarf geben Sie die gewünschten Abmessungen ein. Auch Seitenverkleidung und Dachform können Sie wählen und Ihre Leichtbauhalle mit Fenstern, Türen und Toren ausstatten. Sollten Ihre Anforderungen von unseren modularen Maßen oder Ausführungen abweichen, sagen Sie uns dies in den Kommentaren. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie.
Leichtbauhallen von HTS TENTIQ als fliegenden Bau nutzen
HTS TENTIQ ist spezialisiert auf die Herstellung hochwertiger, modulare Leichtbauhallen und temporäre Raumlösungen. Die modularen Aluminium-Rahmenkonstruktionen unserer Leichtbauhallen ermöglichen eine schnelle Montage ohne schwere Geräte, während sie gleichzeitig die erforderliche Standsicherheit bieten. Die Hallen sind in verschiedenen Größen verfügbar und können an unterschiedliche Bedürfnisse angepasst werden – von kleineren Eventlösungen bis hin zu großflächigen Industriehallen:
Leichtbauhallen können sehr oft als fliegende Bauten errichtet werden:
- Temporäre Veranstaltungslocations für Messen, Ausstellungen und Events
- Saisonale Verkaufsflächen und Pop-up-Stores
- Provisorische Lager- und Produktionsstätten
- Mobile Werkstätten und Serviceeinrichtungen
- Temporäre Sportstätten und Überdachungen für Sportveranstaltungen
- Event-Gastronomie und Festzeltbetrieb
- Kurzzeitige Erweiterungen bestehender Gebäude
- Notunterkünfte und Hilfseinrichtungen bei Katastrophen
- Saisonale Schulungs- und Seminarräume
- Kurzfristige Büro- und Verwaltungsflächen
Die Vielseitigkeit von temporären Bauten liegt in ihrer modularen Bauweise, schnellen Auf- und Abbauzeiten sowie der Möglichkeit, sie mit verschiedenen Böden, Beleuchtungs– und Klimasystemen auszustatten, um sie an spezifische Anforderungen anzupassen.
Für Betreiber, die regelmäßig temporäre Strukturen aufstellen, sind Leichtbauhallen von HTS TENTIQ eine wirtschaftliche Alternative zu anderen Bauten. Die langlebigen Materialien und die Wiederverwendbarkeit aller Komponenten sorgen für Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz über viele Einsatzzyklen hinweg. Zudem können Dach- und Wandkonstruktionen isoliert ausgeführt werden, was eine Nutzung auch in den Wintermonaten ermöglicht.
Fazit: Alles, was Sie über fliegende Bauten wissen müssen
Die Errichtung von Bauten galt lange Zeit als dauerhaft, kosten- und zeitintensiv. Heute müssen Unternehmen in Wirtschaft, Gewerbe und Industrie jedoch flexibel auf wechselnde Anforderungen reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Fliegende Bauten und Leichtbauhallen ermöglichen eine schnelle Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten und bieten eine effiziente Nutzung von Raum und Ressourcen. Damit sind diese Konstruktionen, die ideale räumliche Antwort auf den steigenden Bedarf an Flexibilität in allen Branchen. Sie finden vor allem bei Veranstaltungen wie Ausstellungen, Messen oder Festivals Anwendung, da sie schnell und wiederholt auf- sowie abgebaut werden können.
Fliegende Bauten von HTS TENTIQ erfüllen jedoch verschiedenste funktionale Anforderungen und können ebenso als temporäres Lager oder Notunterkunft genutzt werden.
Trotz ihrer einfachen Mobilität müssen fliegende Bauten strengen Sicherheits- und Bauvorschriften entsprechen, die mittels Ausführungsgenehmigung und unterschiedlichen Abnahmen durch Sachverständige überprüft werden.

























