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Fliegende Bauten Genehmigung: Was Sie bei Event- und Partyzelten beachten müssen

Eventzelte kommen überall dort zum Einsatz, wo flexible Raumnutzung gefragt ist. Diese temporären Konstruktionen zählen zu den sogenannten „Fliegenden Bauten“. Anders als bei dauerhaft errichteten Gebäuden gelten für Eventzelte spezielle rechtliche Rahmenbedingungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann für ein Zelt ein Prüfbuch erforderlich ist und worauf Sie achten müssen, damit der Aufbau – etwa bei Veranstaltungen – rechtssicher und gemäß den Vorschriften erfolgt.

Wann ist eine Genehmigung für ein Eventzelt erforderlich?

Eventzelte zählen in der Regel zu den sogenannten fliegenden Bauten. Das sind temporäre Konstruktionen, die speziell dafür konzipiert sind, wiederholt auf- und abgebaut zu werden. Werden jedoch bestimmte Schwellenwerte überschritten, gelten besondere Vorschriften.

Ob für einen fliegenden Bau wie ein Zelt ein Prüfbuch und eine entsprechende Ausführungsgenehmigung notwendig sind, richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

Grundfläche und Höhe des Zeltes: Wird ein Zelt mit einer Fläche von über 75 m² (in manchen Bundesländern auch über 100 m²) oder einer Höhe über 5 Metern aufgestellt, ist in der Regel ein Prüfbuch mit Ausführungsgenehmigung erforderlich. Auf dessen Grundlage erfolgt nach dem Aufbau die Abnahme durch den TÜV.

Aufstellungsdauer: Eventzelte werden an einem Standort häufig für ein- oder mehrtägige Veranstaltungen aufgestellt. Steht das Zelt länger als drei Monate an einem Ort, gelten besondere Bestimmungen.

Nutzung: Zelte, die für öffentliche Veranstaltungen oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, unterliegen oft strengeren Vorschriften.

Standort: Bei der Abnahme durch den TÜV für ein Zelt spielt auch der Standort eine große Rolle, da die Genehmigungspflicht von der örtlichen Bauordnung abhängt. Auch für nicht freistehende Zelte, also Zelte, die mit anderen Gebäuden verbunden sind, gibt es Einschränkungen.

Wichtig: Diese Regelungen sind in der gesamten DACH-Region zwar ähnlich, jedoch können von Bundesland zu Bundesland bzw. von Kanton zu Kanton Abweichungen auftreten. Vor dem Aufstellen eines Zelts ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Baubehörde über die Regeln für eine Eventzelt-Baugenehmigung zu informieren.

Was fliegende Bauten sind, welche Beispiele es gibt und wie sie sich von temporären Bauten unterscheiden, erklären wir ausführlich im Ratgeber zu fliegenden Bauten.

Genehmigungsfreie Zelte: Was ist erlaubt ohne Antrag?

Wer ein Eventzelt nur kurzfristig und in kleinem Rahmen nutzt, kann das Zelt unter Umständen genehmigungsfrei aufstellen. Die Landesbauordnungen der Bundesländer geben vor, was ohne Genehmigung erlaubt ist.

Checkliste für Ihr Eventzelt: Was darf man ohne Baugenehmigung bauen?

  • Vorübergehende Nutzung von maximal 3 Monate am gleichen Ort
  • Zeltfläche unter 75 m², in manchen Bundesländern auch bis zu 100 m² (einzelnes Zelt oder im Verbund aus mehreren einzelnen Zelten)
  • freistehende Nutzung und Einhaltung der Abstände

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Zelte können der Anzeigepflicht beim zuständigen Bauamt unterliegen, auch wenn sie unter 75 m² groß sind. Überschreitet das Zelt diese Fläche, ist ein Prüfbuch mit Ausführungsgenehmigung vorzulegen. Für Zelte unter 75 m² wird gar kein Prüfbuch erstellt. Im Zweifel fragen Sie direkt bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde nach den geltenden Pflichten und Regelungen.

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Fliegende Bauten Genehmigung beantragen: Ablauf, Unterlagen & Sicherheitsvorgaben

Ein Eventzelt dauerhaft aufstellen – das klingt zunächst unkompliziert. Sobald das Zelt länger an einem festen Ort steht, ist auch für temporäre Bauten eine Genehmigung nötig. Dabei handelt es sich um ein besonderes Genehmigungsverfahren. Ein klassischer Bauantrag und damit eine Baugenehmigung für feste Gebäude ist für temporäre Bauten nicht erforderlich. Was das konkret bedeutet, zeigen wir Ihnen im Detail:

Vom Plan zur Genehmigung

Der Weg zur Baugenehmigung für Zelte folgt klaren Schritten: von der Planung bis zur behördlichen Freigabe. Der Ablauf im Überblick:

Schritt 1: Planung

Nach der Wahl des passenden Eventzelts werden alle technischen Anforderungen geklärt. Anschließend erstellen wir projektbezogene Zeichnungen, die im Anschluss dem Kunden zur Freigabe vorgelegt werden.

Schritt 2: Technische Anforderungen und Statik

Für fliegende Bauten wie Eventzelte werden die statischen Berechnungen gemäß DIN EN 13782 durchgeführt. Dabei wird nicht der konkrete Standort berücksichtigt. Stattdessen basieren die Typenstatiken auf einer allgemeinen Schneelast von 75 kg/m² und einer Windlastzone bis WLZ 2. Auf Grundlage dieser statischen Vorgaben werden die Prüfbücher erstellt. Soll ein Zelt darüber hinaus für höhere Wind- oder Schneelasten ausgelegt werden, ist eine individuelle Hauptstatik erforderlich, die gesondert beauftragt und berechnet werden muss.

Schritt 3: Prüfbuch

Anhand der geprüften Statik wird durch eine anerkannte Stelle (z. B. TÜV) ein Prüfbuch erstellt. Dieses ist ausschließlich für die geprüfte Typenstatik der jeweiligen Zeltkonstruktion gültig und wird vom zuständigen Sachverständigen abgenommen. Die Verantwortung für die Gültigkeit und rechtzeitige Verlängerung des Prüfbuchs liegt beim Zeltbesitzer. In der Regel ist das Prüfbuch fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden.

Wichtig: Wird die Verlängerung versäumt, kann ein neues Prüfbuch nur auf Basis aktueller statischer Anforderungen erstellt werden. Diese können sich im Laufe der Zeit geändert haben, wodurch ältere Prüfbücher ihre Gültigkeit verlieren. In solchen Fällen ist es oft nicht mehr möglich, ein neues Prüfbuch für das bestehende Zelt zu erhalten. Eine Nachrüstung oder Ertüchtigung älterer Zelte ist meist unwirtschaftlich, sodass häufig nur ein Neukauf infrage kommt.

Schritt 4: Anzeige des geplanten Aufbaus

Für genehmigungspflichtige fliegende Bauten besteht vor jedem Aufbau an einem neuen Standort Anzeigepflicht. Der Aufbau des Zelts muss dafür rechtzeitig der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.

Schritt 5: Ausführungsgenehmigung

Zum Ausstellen eines Prüfbuches muss eine aktuelle Hauptstatik vorliegen. Änderungen an der Konstruktion sind nur im Rahmen des vorhandenen Prüfbuchs bzw. Typenstatik zulässig. Jede darüber hinausgehende Änderung bedeutet eine komplette Neuberechung der Statik bzw. einen Nachtrag zur vorhandenen Statik. Bei diesen Berechnungen kann sich unter Umständen herausstellen, dass die geplanten Änderungen überhaupt nicht möglich sind. Wenn alles in Ordnung ist, wird die technische Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt und umfasst die Prüfung von:

  • Standsicherheit: Berechnung der Tragwerke, Windlasten, Schneelasten
  • Brandschutz: Materialien, Rettungswege, Feuerlöscher, Rauchabzug.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Zugangssicherungen, Notausgänge, Personenzahlbegrenzungen
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Genehmigung beantragen: Diese Unterlagen sind erforderlich

Für die Ausführungsgenehmigung eines fliegenden Baus benötigen Sie im Vergleich zu einer Baugenehmigung für feste Bauten keine umfassende Dokumentation. Dennoch ist es ratsam, so früh wie möglich mit der zuständigen Genehmigungsstelle Kontakt aufzunehmen. Diese kann Ihnen genau Auskunft darüber geben, welche Unterlagen in Ihrem Fall dem Antrag beizufügen sind.

In der Regel sind dem Antrag auf Ausführungsgenehmigung folgende Dokumente beizulegen:

  • Bauzeichnungen inklusive Ballastierung, Abspannungen und Angaben zu deren Befestigungen
  • Baubeschreibung inklusive Angaben zu Konstruktion, Aufbau und Betrieb
  • bautechnische Nachweise und Prüfbuch

Die Bauunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung und in deutscher Sprache bei der zuständigen Genehmigungsbehörde abzugeben.

Brandschutz bei Eventzelten

Bei der Nutzung eines Zelts als Veranstaltungsort steht die Sicherheit von Besuchern und Personal im Vordergrund. Der Brandschutz ist daher ein zentraler Bestandteil der Genehmigung von fliegenden Bauten. Entsprechend streng sind die Anforderungen an Konstruktion, Brandschutz und Rettungswege:

Baustoffe:

Die verwendeten Materialien müssen als mindestens “schwer entflammbar” klassifiziert sein. Diese Eigenschaft muss nachgewiesen und bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden. Die von HTS TENTIQ verwendeten Planen werden aus hochwertigem PVC hergestellt, das als schwer entflammbarer Baustoff (Baustoffklasse B1) klassifiziert ist und internationalen Standards wie DIN 4102 B1 und BS 5438 / 7837 entspricht.

Technische Ausstattung:

  • Feuerlöscher in ausreichender Anzahl, sichtbar und leicht zugänglich
  • Rauchmelder oder ggf. automatische Brandmeldeanlagen
  • Ersatzstromversorgung (Notbeleuchtung), vor allem in Bereichen mit Fluchtwegen oder bei Nachtbetrieb
  • Gaswarnanlagen, falls im Zelt Gasgeräte (z. B. Heizpilze, Kocher) betrieben werden

Flucht- und Rettungswege:

  • Notausgänge müssen frei zugänglich sein
  • Breite und Anzahl der Ausgänge richten sich nach der Größe des Zelts und der maximal zulässigen Besucherzahl
  • Fluchtwege müssen beleuchtet sein

Abstand zu anderen Gebäuden:

Damit sich ein Feuer nicht ausbreitet, muss das Eventzelt einen Mindestabstand zu Nachbargebäuden und Grundstücksgrenzen einhalten. Dieser richtet sich nach der Gebäudeklasse und Nutzung und beträgt in der Regel mindestens 5 Meter.

Brandschutzkonzept:

Brandschutzmaßnahmen werden in der Regel im Rahmen eines abgestimmten Konzepts festgelegt. Abhängig von der Nutzung, den örtlichen Vorgaben und insbesondere der zulässigen Personenanzahl. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde oder Feuerwehr ist daher empfehlenswert.

Mögliche Verstöße und Folgen

Die Sicherheit steht bei der Nutzung von Zelten und anderen Konstruktionen an erster Stelle. Der Grund ist klar: Werden Sicherheitsvorkehrungen und Brandschutzauflagen nicht eingehalten, können erhebliche Gefahren für Menschen und Infrastruktur entstehen. Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben kann daher ernsthafte Konsequenzen haben:

  • Bußgelder
  • Veranstaltungsverbot oder -abbruch durch die Behörde
  • Rückbauanordnung bei nicht genehmigten Zelten
  • Haftungsrisiken im Schadensfall (z. B. bei Unfällen oder Bränden)
  • Versicherungsverlust, wenn die Auflagen nicht erfüllt wurden
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Fazit: So gelingt der Aufbau mit einer Baugenehmigung für Eventzelte

Eine dauerhafte Nutzung eines Eventzelts erfordert eine gute Planung. Dabei unterstützen wir unsere Kunden mit unserem Fachwissen als erfahrener Zelt- und Hallenhersteller. Entscheidend ist, alle maßgeblichen Kriterien, wie Größe, Aufstellungsdauer, Nutzungsart und Standort, genau festzulegen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Ein zentraler Bestandteil der Genehmigungsunterlagen ist das Prüfbuch: Es enthält bereits alle relevanten statischen Berechnungen und Baupläne zur jeweiligen Zeltkonstruktion. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine reibungslose Beantragung und letztliche Erteilung der Eventzelte Baugenehmigung.

Ein weiterer entscheidender Faktor liegt in der frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. So können Sie alle baurechtlichen Anforderungen und spezifische Auflagen klären und vermeiden spätere Verzögerungen oder kostspielige Nachrüstungen.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung für Eventzelte

Ob ein Zelt eine Genehmigung benötigt, hängt von Größe, Nutzungsdauer und Standort ab. Temporäre, kleinere Zelte sind oft genehmigungsfrei.

Die genehmigungsfreie Größe für Zelte variiert je nach Bundesland. In den meisten Fällen sind Zelte bis zu 75 m² (in wenigen Fällen bis zu 100 m²) ohne Genehmigung erlaubt. Die geltenden Regelungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung zu finden.

Ja, Zelte sind in der Regel “Fliegende Bauten”, für die besondere rechtliche, statische und konstruktive Anforderungen gelten. Fliegende Bauten dürfen an einem Standort maximal drei Monate aufgestellt werden und eine Zeltfläche von 75 m² sowie eine Höhe von 5 m nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Schwellenwerte ist eine Ausführungsgenehmigung erforderlich.

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